Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.03.1978, Az.: 4 AZR 591/76
Arbeitsplatzwechsel; Antrag des Arbeitnehmers; Verdienstsicherung; Betriebsarzt; Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsel; Einsatzfähigkeit; Begutachtungskosten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.03.1978
- Aktenzeichen
- 4 AZR 591/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 21.06.1976 - 10 Sa 234/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 1598-1599 (Volltext mit amtl. LS)
- SAE 1979, 94
Amtlicher Leitsatz
Nach § 13 Ziffer 6 Buchst. a des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 23.01.1975 hat bei einem Antrag des Arbeitnehmers auf Arbeitsplatzwechsel mit der dort vorgesehenen Verdienstsicherung grundsätzlich der Betriebsarzt die Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsel und die weitere Einsatzfähigkeit festzustellen; die hierfür entstehenden Begutachtungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Dasselbe gilt für die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Arztes des beiderseitigen Vertrauens entstehen, wenn ein Betriebsarzt nicht vorhanden ist.