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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.03.1978, Az.: 4 AZR 591/76

Arbeitsplatzwechsel; Antrag des Arbeitnehmers; Verdienstsicherung; Betriebsarzt; Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsel; Einsatzfähigkeit; Begutachtungskosten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.03.1978
Aktenzeichen
4 AZR 591/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 21.06.1976 - 10 Sa 234/76

Fundstellen

  • DB 1978, 1598-1599 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1979, 94

Amtlicher Leitsatz

Nach § 13 Ziffer 6 Buchst. a des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 23.01.1975 hat bei einem Antrag des Arbeitnehmers auf Arbeitsplatzwechsel mit der dort vorgesehenen Verdienstsicherung grundsätzlich der Betriebsarzt die Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsel und die weitere Einsatzfähigkeit festzustellen; die hierfür entstehenden Begutachtungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Dasselbe gilt für die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Arztes des beiderseitigen Vertrauens entstehen, wenn ein Betriebsarzt nicht vorhanden ist.