Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.02.1978, Az.: 1 AZR 103/76
Außerordentliche Kündigung; Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung; Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit; Solidarität
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.02.1978
- Aktenzeichen
- 1 AZR 103/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 27.10.1975 - 5 Sa 718/75
- nachfolgend
- BAG 14.07.1981 - 1 AZR 278/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 30, 68 - 85
- DB 1978, 1403
- NJW 1979, 239-240 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Teilnahme an einer rechtswidrigen Arbeitsniederlegung sind alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles zu beachten und die Interessen der Parteien vollständig gegeneinander abzuwägen, insbesondere auch der Grad der Beteiligung des Arbeitnehmers an der Arbeitsniederlegung und die Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit der Maßnahme einerseits und ein etwaiges eigenes rechtswidriges, die Arbeitsniederlegung mit auslösendes Verhalten des Arbeitgebers andererseits. Der Gesichtspunkt der Solidarität kann vor allem bei einer "schlichten" Teilnahme an der Arbeitsniederlegung zu Gunsten des Arbeitnehmers sprechen.