Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: 3 AZR 184/76
Verhaltensbedingte Kündigung; Außerordentliche fristlose Kündigung; Wichtiger Grund; Engagement in Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung; Ehrverletzung bei der Wahlwerbung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.12.1977
- Aktenzeichen
- 3 AZR 184/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10074
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 23.01.1976 - 4 Sa 483/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 1038-1039 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 1874-1875 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein, wenn ein Arbeitnehmer bei der Werbung für die Wahl zum Betriebsrat die Ehre anderer schwerwiegend verletzt und dabei gleichzeitig parteipolitisch mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung agiert.