Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.11.1977, Az.: 5 AZR 599/76
Unbezahlter Sonderurlaub; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Abbedingung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.11.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 599/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 21.07.1976 - 2 Sa 30/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1978, 360
- DB 1978, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird einem Arbeitnehmer ein unbezahlter Sonderurlaub bewilligt und zugleich vereinbart, daß für die Dauer des Sonderurlaubs das Arbeitsverhältnis ruht, d. h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers entfallen, so ist damit § 9 BUrlG abbedungen. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, hat er deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.