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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.11.1977, Az.: 5 AZR 599/76

Unbezahlter Sonderurlaub; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Abbedingung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.11.1977
Aktenzeichen
5 AZR 599/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10081
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 21.07.1976 - 2 Sa 30/76

Fundstellen

  • BB 1978, 360
  • DB 1978, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Arbeitnehmer ein unbezahlter Sonderurlaub bewilligt und zugleich vereinbart, daß für die Dauer des Sonderurlaubs das Arbeitsverhältnis ruht, d. h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers entfallen, so ist damit § 9 BUrlG abbedungen. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, hat er deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.