Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1977, Az.: 5 AZR 303/76

Entgeltung von geleisteten Diensten durch testamentarische Erbeinsetzung; Widerruf der Zusage; Verjährungsfrist für den Lohnanspruch; Beginn der Verjährungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.09.1977
Aktenzeichen
5 AZR 303/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 19.03.1976 - 3 Sa 1323/75

Fundstellen

  • DB 1978, 165 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 444 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Zusage, geleistete Dienste durch testamentarische Erbeinsetzung zu entgelten, kann jederzeit widerrufen werden.

2. Vom Zeitpunkt des Widerrufs an läuft für den nunmehr als uneschränkt vereinbart geltenden Lohnanspruch die Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB.

3. Die Rechtsfolge nach Nr. 2 tritt nur ein, wenn der Widerruf unmißverständlich erklärt worden ist.