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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1977, Az.: 4 AZR 292/76

Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit; Freigestellte Personalratsmitglieder; Berechnung von Dienstreisen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.09.1977
Aktenzeichen
4 AZR 292/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 12.03.1976 - 8 Sa 946/75

Fundstellen

  • AP Nr 3 zu § 19 MTB II
  • DB 1977, 2384 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit von Kraftfahrern nach § 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Kraftfahrer-TV gilt auch für völlig freigestellte Personalratsmitglieder.

2. Bei der Berechnung des Lohnes dürfen Arbeitszeiten, die das Personalratsmitglied als Kraftfahrer geleistet hätte, wenn es nicht freigestellt gewesen wäre, nicht mit als Personalratsmitglied tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zusammengerechnet werden.

3. Ein Personalratsmitglied muß tarifliche Vorschriften über die Berechnung von Dienstreisen gegen sich gelten lassen.