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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.09.1977, Az.: 3 AZR 410/76

Revisionsinstanz; Vortrag neuer Tatsachen; Prozeßfähigkeit; Beweiserhebung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.09.1977
Aktenzeichen
3 AZR 410/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10072
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 30.01.1976 - 2 Sa 117/75

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 56 ZPO
  • DB 1978, 844 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Trägt der Kläger selbst in der Revisionsinstanz neue Tatsachen vor, die zweifelhaft machen, ob er in den Vorinstanzen prozeßfähig war, so kann in der Sache nicht entschieden werden, bevor die Frage der Prozeßfähigkeit geklärt ist.

2. Das Revisionsgericht darf diese Frage selbst klären, ist dazu aber nicht verpflichtet. Es kann die erforderliche Beweiserhebung dem Landesarbeitsgericht überlassen.