Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.09.1977, Az.: 3 AZR 410/76
Revisionsinstanz; Vortrag neuer Tatsachen; Prozeßfähigkeit; Beweiserhebung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.09.1977
- Aktenzeichen
- 3 AZR 410/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10072
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 30.01.1976 - 2 Sa 117/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 5 zu § 56 ZPO
- DB 1978, 844 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Trägt der Kläger selbst in der Revisionsinstanz neue Tatsachen vor, die zweifelhaft machen, ob er in den Vorinstanzen prozeßfähig war, so kann in der Sache nicht entschieden werden, bevor die Frage der Prozeßfähigkeit geklärt ist.
2. Das Revisionsgericht darf diese Frage selbst klären, ist dazu aber nicht verpflichtet. Es kann die erforderliche Beweiserhebung dem Landesarbeitsgericht überlassen.