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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 16.08.1977, Az.: 1 ABR 49/76

Vertrauensmann der Schwerbehinderten; Ersatz von Schulungskosten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.08.1977
Aktenzeichen
1 ABR 49/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 11.06.1976 - AZ: 3 TaBV 19/76

Fundstelle

  • DB 1977, 2287-2288 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Macht ein Vertrauensmann der Schwerbehinderten als Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber den Ersatz von Schulungskosten gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 8 SchwbG geltend, so ist hierüber im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden.