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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.07.1977, Az.: 5 AZR 337/76

Vorbereitungsverträge; Träger der Entwicklungshilfe; Vorbereitung auf Auslandsaufenthalt; Vertragsstrafenklauseln; Abschluß des Auslandsdienstvertrages

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.07.1977
Aktenzeichen
5 AZR 337/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 18.02.1976 - 7 Sa 84/75

Fundstelle

  • DB 1977, 2335-2336 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

In Vorbereitungsverträge, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, können Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind.