Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.07.1977, Az.: 5 AZR 337/76
Vorbereitungsverträge; Träger der Entwicklungshilfe; Vorbereitung auf Auslandsaufenthalt; Vertragsstrafenklauseln; Abschluß des Auslandsdienstvertrages
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.07.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 337/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 18.02.1976 - 7 Sa 84/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1977, 2335-2336 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
In Vorbereitungsverträge, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, können Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind.