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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.07.1977, Az.: 1 ABR 19/75

Schulungsveranstaltung; Kosten; Notwendige Beteiligung des Betreibsrates im Verfahren; Anwesenheit von Betriebsratsmitgliedern in Anhörungsterminen; Beteiligung des Betriebsrats in den Vorinstanzen; Aufhebung der Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.07.1977
Aktenzeichen
1 ABR 19/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10058
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 13.11.1974 - 2 TaBV 96/74

Fundstelle

  • DB 1978, 168 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. In einem Beschlußverfahren, in dem ein Betriebsratsmitglied im Hinblick auf § 37 Abs. 6 BetrVG die Erstattung von ihm aus der Beteiligung an einer Schulung erwachsenden Kosten geltend macht, ist der Betriebsrat notwendig Beteiligter.

2. Die schlichte Anwesenheit von Betriebsratsmitgliedern in Anhörungsterminen der Vorinstanzen kann die vom Gericht entscheidend zu veranlassende Anhörung des beteiligten Betriebsrats i. S. des § 83 Abs. 1 ArbGG nicht ersetzen.

3. Unterbleibt eine Beteiligung des Betriebsrats in den Vorinstanzen und wird das im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügt, führt dies zur Aufhebung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und des ihr zugrunde liegenden Verfahrens, wenn die Beteiligung des Betriebsrats auch nur möglicherweise zu einem anderen Sachverhalt und deswegen zu einer anderen Entscheidung hätte führen können. Eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und des ihm zugrunde liegenden Verfahrens erfolgt jedoch nicht.