Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.06.1977, Az.: 2 AZR 174/77
Streitwertrevision; Divergenzrevision; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses; Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.06.1977
- Aktenzeichen
- 2 AZR 174/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 13.01.1977 - 7 Sa 121/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 29, 217 - 221
- DB 1977, 1419-1420 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1977, 787 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 1656 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Für die Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts die Höchstgrenze dar. Insoweit ist das freie Ermessen des Gerichts nach Maßgabe des § 3 ZPO gebunden. Daran hat sich durch die Neufassung des § 12 Abs. 7 ArbGG auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes u. a. vom 20. August 1975 nichts geändert.