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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1977, Az.: 1 AZR 458/74

Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Durchschnittslohn

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.05.1977
Aktenzeichen
1 AZR 458/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 12.07.1974 - 3 Sa 101/73

Fundstelle

  • DB 1977, 1562-1563 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht geringer bemessen werden als das vergleichbarer Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der frühere Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglieds ersatzlos fortgefallen ist. In einem solchen Falle hat das Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf den Durchschnittslohn sämtlicher in seiner Lohngruppe tätigen Arbeitnehmer, sondern auf den Lohn von Arbeitnehmern mit vergleichbarer Tätigkeit, die auch das Betriebsratsmitglied ausüben würde, wenn es nicht freigestellt wäre.