Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.05.1977, Az.: 3 ABR 34/76
Ruhegehalt; Unterstützungskassen; Betriebsübergang; Betriebliche Altersversorgung; Übernahme der Pflichten des Betreibsveräußerers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.05.1977
- Aktenzeichen
- 3 ABR 34/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10017
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 30.03.1976 - 4 TaBV 13/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1977, 1803-1804 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 2326 (amtl. Leitsatz)
- VersR 1977, 1043
Amtlicher Leitsatz
1. Der Erwerber eines Betriebes erwirbt nicht kraft Gesetzes auch Rechte an einer Unterstützungskasse, mit deren Hilfe der Betriebsveräußerer Versorgungsleistungen erbracht hatte.
2. Er tritt jedoch gem. § 613 a BGB in die arbeitsvertraglichen Pflichten ein, die den Betriebsveräußerer selbst bei einer solchen Form der betrieblichen Altersversorgung den übernommenen Arbeitnehmern gegenüber trafen. Soweit die Unterstützungskasse nicht zahlt, muß der neue Arbeitgeber für Versorgungsleistungen einstehen, die die übernommenen Arbeitnehmer aufgrund der Zusage des alten Arbeitgebers erwarten durften.