Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.05.1977, Az.: 5 AZR 151/76
Mitarbeit des Schuldners im Geschäft des Ehegatten; Arbeitsverhältnis; Vergütungsverpflichtung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.05.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 151/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10010
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 20.11.1975 - 2 (7) Sa 423/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1977, 1855-1856 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 607
- NJW 1978, 343
Amtlicher Leitsatz
Arbeitet ein Schuldner im Geschäft seiner Ehefrau mit, so kommt es für die Frage, ob im Verhältnis des Gläubigers zu der Ehefrau nach § 850 h Abs. 2 ZPO eine angemessene Vergütung als geschuldet gilt, darauf an, ob aus der Sicht eines Dritten eine ständige und üblicherweise zu vergütende Mitarbeit anzunehmen ist. Im Regelfall sind die ehelichen Beziehungen für die Frage der Vergütungspflicht unerheblich und können nur auf die Höhe der Vergütung Einfluß gewinnen.