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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1977, Az.: 5 AZR 302/75

Gemeinschuldner; Veräußerung eines Betriebes; Konkursverwalter; Betriebsübergang; Freiwillig begründete betriebliche Sozialleistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.01.1977
Aktenzeichen
5 AZR 302/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10138
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Münster 16.05.1974 - 2 Ca 704/73
LAG Hamm 11.03.1975 - 7 Sa 507/74

Fundstellen

  • BB 1977, 897
  • DB 1977, 1192-1193 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1470-1471 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Es bleibt offen, ob BGB § 613a auf die Veräußerung eines Betriebes des Gemeinschuldners durch den Konkursverwalter anzuwenden ist.

2. Geht der Betrieb auf einen anderen Inhaber über, können Vereinbarungen, in denen der vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber auf freiwillig begründete betriebliche Sozialleistungen verzichtet, sachlich berechtigt und damit wirksam sein. Ein sachlicher Grund für eine solche Vereinbarung liegt vor, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können.