Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.12.1976, Az.: 4 AZR 531/75

Tarifvertrag; Überweisung; Kontoführungsgebühr; Lohn; Gehalt; Barauszahlung; Änderung der Geschäftsgrundlage; Wegfall

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.12.1976
Aktenzeichen
4 AZR 531/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 30.06.1975 - 2 Sa 67/75

Fundstellen

  • BAGE 28, 260 - 268
  • DB 1977, 679-680 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 308-309
  • MDR 1977, 524-525 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 919 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1977, 750

Amtlicher Leitsatz

1. Tarifvertraglich kann bestimmt werden, daß der Arbeitgeber, statt das Arbeitsentgelt bar auszuzahlen, die Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen und der Arbeitnehmer seinerseits ein Konto, auf das die Überweisung durchgeführt werden kann, bei einem Kreditinstitut seiner Wahl einzurichten hat.

2. Wird nachträglich von dem Kreditinstitut eine sogenannte Kontoführungsgebühr in Höhe von 1 DM monatlich eingeführt, muß mangels besonderer anderweiter Vereinbarung diese Gebühr vom Arbeitnehmer getragen werden.

3. Die zivilrechtlichen Grundsätze über Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage können auf die normativen Regelungen in Tarifverträgen nicht ohne weiteres angewendet werden.