Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1976, Az.: 3 AZR 576/75
Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Organisationsveränderung innerhalb eines Konzerns; Übernahme des freigesetzten Arbeitnehmers durch die Konzernmutter
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.10.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 576/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10117
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 20.06.1975 - 5 Sa 7/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1977, 246
- DB 1977, 404 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 647 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn bei einer Organisationsveränderung innerhalb eines Konzerns die Konzerntochter einem Arbeitnehmer kündigen muß und die Konzernmutter bereit ist, den Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen.
2. Es bleibt unentschieden, ob in einem solchen Fall die abgebende oder die übernehmende Konzerngesellschaft oder der Konzern für die Unterbringung des freigesetzten Arbeitnehmers sorgen müssen, so daß eine betriebsbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sonstige Unterbringungsmöglichkeiten im Konzern nicht bestehen.