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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.07.1976, Az.: 2 AZR 322/75

Betriebsbedingte Kündigung; Rationalisierung; Schließung einer Bertiebsabteilung; Arbeitskräfteüberhang

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.07.1976
Aktenzeichen
2 AZR 322/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10009
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 21.04.1975 - 5 Sa 53/74

Fundstellen

  • BAGE 28, 131 - 134
  • DB 1976, 2213 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • NJW 1977, 124-125 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird aus Rationalisierungsgründen eine Betriebsabteilung geschlossen. so kann die Kündigung des in einer anderen Abteilung beschäftigten Arbeitnehmers als betriebsbedingt zu werten sein, wenn in seiner Abteilung ein Arbeitskräfteüberhang dadurch entstanden ist, daß in diese Abteilung einzelne Arbeitnehmer aus der geschlossenen Abteilung versetzt worden sind, um auch in der Zukunft noch anfallende Spezialarbeiten aus der aufgelösten Abteilung verrichten zu können, und wenn außerdem die versetzten Arbeitnehmer die Arbeiten des gekündigten Arbeitnehmers mitverrichten.