Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1976, Az.: 5 AZR 246/75
Betriebsferien; Billigkeitskontrolle; Ausschluß der Lohnzahlung durch Vereinbarung; Anspruch auf Lohnzahlung während der Betriebsferien; Urlaubsberechtigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.06.1976
- Aktenzeichen
- 5 AZR 246/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 19.03.1975 - 3 Sa 581/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1976, 1419
- DB 1976, 2167-2168 (Volltext mit red./amtl. LS)
- NJW 1977, 456 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Grundsätzlich haben arbeitsbereite, noch nicht urlaubsberechtigte Arbeitnehmer, die während der Betriebsferien nicht beschäftigt werden, Anspruch auf Lohnzahlung. Von dieser Regelung kann durch Parteivereinbarung abgewichen werden.
2. Vereinbarungen, die eine Lohnzahlung während der Betriebsferien in solchen Fällen ausschließen, setzen voraus, daß zuvor die beiderseitigen Interessen gehörig abgewogen werden.