Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.06.1976, Az.: 1 ABR 81/74
Aufwendungen; Lebensführungskosten; Kostenerstattung; Kosten; Schulungsveranstaltung; Betriebsratsmitglieder
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.06.1976
- Aktenzeichen
- 1 ABR 81/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Lüneburg 11.09.1973 - BV 6/73
- LAG Hannover 30.01.1974 - 3 TaBV 61/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 12 zu § 40 BetrVG 1972
Amtlicher Leitsatz
Zusätzliche Aufwendungen für Getränke, Rauchwaren usw. gehören zu den Kosten der persönlichen Lebensführung und sind deshalb auch dann nicht als Kosten i. S. des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn sie anläßlich einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder entstanden sind.