Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.05.1976, Az.: 1 ABR 44/74

Schulungsveranstaltung; Erstattung von Vorhaltekosten; Honoraraufwendungen; Kostenerstattungsanspruch der Verbände

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.05.1976
Aktenzeichen
1 ABR 44/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.03.1974 - 2 TaBV 29/73

Fundstellen

  • BAGE 28, 126 - 131
  • DB 1976, 1628-1629 (Volltext)
  • DB 1976, 1161-1162 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Die im Betrieb vertretenen Verbände und ihre Spitzenorganisationen können als Träger einer Schulungsveranstaltung i. S. von § 37 Abs. 6 BetrVG weder die Erstattung ihrer sächlichen Vorhaltekosten noch der Honoraraufwendungen ihrer eigenen Referenten von den Teilnehmern bzw. deren Arbeitgeber verlangen.

2. Erstattungsfähig sind dagegen klar abgrenzbare Kosten, die dem Träger i. S. von Satz 1 durch die konkrete Veranstaltung zusätzlich entstanden sind und die nicht zu den obenerwähnten Aufwendungen gehören.