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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.05.1976, Az.: 4 AZR 240/75

Trichinenschauer; Bühnenpförtner; Auskunftsassistent; Pförtner; Feuerschutz; Allgemeiner Feiertag; Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Gesetzlicher Feiertag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.05.1976
Aktenzeichen
4 AZR 240/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr 92 zu §§ 22,23 BAT

Amtlicher Leitsatz

1. Der Begriff des "Pförtners"in der Anlage 1 a zum BAT deckt sich mit dem entsprechenden allgemeinen Begriff. Zur Tätigkeit eines Pförtners können auch Aufgaben auf dem Gebiete des Feuerschutzes gehören.

2. Für einen Pförtner kommen die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. VIII BAT Fallgruppe 1 nicht in Betracht.

3. Ob sich wegen eines "allgemeinen Feiertages" eine Rechtsmittelbegründungsfrist gemäß § 222 Abs. 2 ZPO verlängert, hängt davon ab, ob der betreffende Tag an dem Ort, an dem das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist.