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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.05.1976, Az.: 3 AZB 14/76

Telegrafisch eingelegte Berufung; Erkennbarkeit der anfechtenden Partei

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.05.1976
Aktenzeichen
3 AZB 14/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10112
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 06.04.1976 - 3 Sa 230/76

Fundstelle

  • AP Nr 34 zu § 518 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Auch bei einer telegrafisch eingelegten Berufung muß vor Ablauf der Berufungsfrist feststehen, für welche Partei die Berufung eingelegt ist, andernfalls ist sie als unzulässig zu verwerfen.