Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.05.1976, Az.: 3 AZB 14/76
Telegrafisch eingelegte Berufung; Erkennbarkeit der anfechtenden Partei
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.05.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZB 14/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10112
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 06.04.1976 - 3 Sa 230/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 34 zu § 518 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Auch bei einer telegrafisch eingelegten Berufung muß vor Ablauf der Berufungsfrist feststehen, für welche Partei die Berufung eingelegt ist, andernfalls ist sie als unzulässig zu verwerfen.