Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.05.1976, Az.: 2 AZR 539/75
Unselbständige Anschlußberufung; Vergleich in der Hauptberufung; Zulässigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.05.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 539/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10085
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Essen 30.03.1973 - 2 Ca 2198/72
- LAG Düsseldorf 24.07.1975 - 7 Sa 676/73
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 28, 107 - 113
- DVBl 1977, 467 (Kurzinformation)
- JZ 1976, 690-691
- MDR 1976, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 2143-2144 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine unselbständige Anschlußberufung verliert in entsprechender Anwendung des § 522 Abs. 1 ZPO auch dann ihre Wirkung, wenn die Parteien über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche einen Vergleich schließen. Erhält der Berufungsbeklagte trotzdem seine unselbständige Anschlußberufung aufrecht, dann ist sie als unzulässig zu verwerfen.