Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.04.1976, Az.: 2 AZR 179/75

Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung; Beendigung; Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats; Beendigung vor Fristablauf

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.04.1976
Aktenzeichen
2 AZR 179/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 12.07.1974 - 8 Ca 275/74
LAG Berlin 17.01.1975 - 3 Sa 96/74

Fundstellen

  • BAGE 28, 81 - 83
  • DB 1976, 1241-1242 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1976, 787-788 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1470-1471 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist vor Ablauf der in § 102 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Fristen nur dann beendet, wenn der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers eine Erklärung abgegeben hat, aus der sich ergibt, daß der Betriebsrat eine weitere Erörterung des Falles nicht mehr wünscht, es sich also um eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats handelt. Erst dann kann der Arbeitgeber ohne die Beschränkung des § 102 Abs. 1 BetrVG kündigen.