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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.1976, Az.: 5 AZR 616/74

Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen; Baumaßnahmen im Universitätsbereich; Automatischer Übergang des Arbeitsverhältnisses; Zustimmung des Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.02.1976
Aktenzeichen
5 AZR 616/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10108
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 09.10.1974 - 2 Sa 35/73

Fundstellen

  • AR-Blattei Betriebsinhaberwechsel Entsch 13
  • DVBl 1977, 454-458 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn die Aufgabe, Baumaßnahmen im Universitätsbereich durchzuführen, durch Gesetz von der Saarländischen Universität auf das Saarland übertragen wird, hat das nicht zur Folge, daß die Arbeitsverhältnisse der im Baureferat beschäftigten Universitätsangestellten kraft Gesetzes gegen ihren Willen auf das Land übergehen.

2. Auch aus dem Tarifrecht läßt sich nichts für einen automatischen Übergang des Arbeitsverhältnisses herleiten. § 12 Abs. 1 BAT berechtigt den Arbeitgeber nicht, einen Angestellten zu einem neuen Dienstherrn zu versetzen. Ob der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte auf Fälle des gesetzlichen Aufgabenübergangs anzuwenden ist, bleibt offen. Auch nach diesem Tarifvertrag setzt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus.