Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1975, Az.: 3 AZR 58/75

Ruhegeldzusage; Altersruhegeld; Auszehrung der Anwartschaft; Aufgabe der Anpassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1975
Aktenzeichen
3 AZR 58/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 13.11.1974 - 5 Sa 349/74

Fundstellen

  • DB 1976, 1015-1017 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr 48

Amtlicher Leitsatz

1. Verspricht ein Arbeitgeber in einer von ihm erlassenen Ruhegeldordnung als Altersruhegeld den nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt eines bestimmten Jahres und der nach Eintritt des Versorgungsfalls gezahlten Sozialversicherungsrente, so kann das zur Auszehrung schon der Anwartschaft führen.

2. Hat der Arbeitgeber bei einer solchen Vertragsgestaltung nach Erlaß der Versorgungsordnung die Bemessungsgröße Arbeitsentgelt zunächst der Einkommensentwicklung wiederholt angepaßt, dann ist es unbillig i. S. von § 315 BGB, wenn er diese Anpassung stillschweigend und ohne sachlichen Grund aufgibt.