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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1975, Az.: 5 AZR 534/74

Vertragsbruch; Ersatz der durch Zeitungsanzeigen veranlaßten Kosten; Rechtmäßiges Alternativverhalten; Ersparnisse an Lehrgangskosten; Minderung des Schadensersatzanspruchs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.11.1975
Aktenzeichen
5 AZR 534/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Rheine 09.05.1974 - 2 Ca 433/74
LAG Hamm 27.09.1974 - 3 Sa 513/74

Fundstellen

  • BB 1976, 229
  • DB 1976, 538 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1976, 644-645 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Kosten für Zeitungsanzeigen"

Amtlicher Leitsatz

1. Verlangt der Arbeitgeber von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer Ersatz der durch Zeitungsanzeigen veranlaßten Kosten, so kann sich der Arbeitnehmer im allgemeinen nicht darauf berufen, die gleichen Kosten wären auch bei vertragsgemäßer Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstanden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht mit Sicherheit feststeht, daß der Arbeitnehmer hätte er das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß angetreten - zum nächstmöglichen Termin gekündigt hätte.

2. Der Fünfte Senat hat Bedenken, dem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer die Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten stets, mithin auch dann zu versagen, wenn feststeht, daß er das Arbeitsverhältnis in jedem Fall zum erstmöglichen Termin gekündigt hätte, oder wenn er eine solche Kündigung schon mit der Verweigerung des Dienstantritts verbunden hat. Die Frage wird nicht abschließend entschieden.

3. Ersparnisse an Lehrgangskosten lassen sich nicht nach dem Grundsatz der Vorteilsausgleichung mindernd auf den Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Ersatz von Inseratskosten anrechnen.