Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.08.1975, Az.: 1 AZR 565/74
Leitender Angestellter; Vorfrage der Kündigungsschutzklage; Umdeutung in Anhörung des Betriebsrats; Allgemeiner Rechtssatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.08.1975
- Aktenzeichen
- 1 AZR 565/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Rheine 21.03.1974 - Ca 577/73
- LAG Hamm - 09.09.1974 - AZ: 2 Sa 382/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 27, 218 - 230
- DB 1975, 2231-2233 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ob ein Arbeitnehmer leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 3 BetrVG ist, kann in dessen Kündigungsrechtsstreit als Vorfrage geprüft werden.
2. Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß eine Information nach § 105 BetrVG über die beabsichtigte Kündigung eines Angestellten stets oder doch in aller Regel dann in eine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG umzudeuten ist, wenn dem Betriebsrat die Kündigungsgründe bekanntgegeben werden oder aber bekannt sind. Vielmehr ist die Erklärung des Kündigenden gegenüber dem Betriebsrat im Einzelfall auszulegen.