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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.08.1975, Az.: 3 AZR 333/74

Konkurrenzklausel; Wettbewerbsklausel; Verweis auf die Regelungen des HGB; Zusage einer Karenzentschädigung; Vorgeschriebene Mindesthöhe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.08.1975
Aktenzeichen
3 AZR 333/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.03.1974 - 15 Sa 1400/73

Fundstellen

  • BB 1975, 1481
  • DB 1975, 2187-2188 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verweist eine vertragliche Wettbewerbsklausel für alle Einzelheiten der vereinbarten Regelung auf die maßgebenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere auf die §§ 74 und 74 c HGB, so liegt darin im Zweifel die Zusage einer Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe.