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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.04.1975, Az.: 4 AZR 351/74

Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen; Billiges Ermessen des Gerichts; Revisionsgericht; Beschränktes Nachprüfungsrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.04.1975
Aktenzeichen
4 AZR 351/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 06.03.1974 - 3 Sa 333/73

Fundstelle

  • AP Nr 8 zu § 38 MTB II

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen sind nach §§ 317, 319 BGB durch das Gericht nach billigem Ermessen festzulegen, solange der Arbeitgeber die mit der Personalvertretung festzulegenden Vorschriften nicht erlassen hat.

2. Das Revisionsgericht kann die gerichtliche Festlegung nur beschränkt nachprüfen.