Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.04.1975, Az.: 4 AZR 294/74
Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten in einer Fallgruppe; Leiter der Vollstreckungsstelle; Leiter einer Kasse; Kommunaler Verwaltungsdienst; Ablegung der Prüfung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.04.1975
- Aktenzeichen
- 4 AZR 294/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10093
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 19.03.1974 - 1 Sa 71/74
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- §§ 1-5 KuRVO
- §§ 239 ff. Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein
- § 10 Abs. 1 RKO
- § 13 RKO
- § 4 Abs. 5 TVG
Fundstelle
- AP Nr 86 zu §§ 22, 23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn die Tarifvertragsparteien verschiedene Tätigkeiten in einer Fallgruppe zusammenfassen und ein Angestellter alle diese Tätigkeiten auszuüben hat, müssen sie von den Gerichten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden.
2. Dem "Leiter einer Kasse, der zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist" brauchen keine weiteren Bediensteten zu unterstehen.
3. "Leiter der Vollstreckungsstelle" ist, wer verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, die Vollstreckungsklausel auszufertigen und die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne sie selbst ausführen zu müssen.
4. Im kommunalen Verwaltungsdienst ist die Ablegung der Prüfung tarifliche Anspruchsvoraussetzung.