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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.03.1975, Az.: 4 AZR 265/74

Dokumentator; Auswertung von nichttechnischen Publikationen; Tätigkeitsmerkmale; Fachkenntnisse; Dokumentation; Bewertung einer Angestelltentätigkeit; Beamtendienstposten; Zusammenhangstätigkeiten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.03.1975
Aktenzeichen
4 AZR 265/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 17.01.1974 - 6 (2) Sa 353/73

Fundstellen

  • AP Nr 85 zu §§ 22, 23 BAT
  • DB 1975, 1420 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für einen Angestellten, der in erster Linie Publikationen nichttechnischen Inhalts als Dokumentar auszuwerten hat, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte der jeweils ersten Fallgruppe der abgelaufenen Anlage 1 a zum BAT.

2. Als gründliche, umfassende Fachkenntnisse kommen bei einem solchen Angestellten Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Dokumentation und solche aus den Fachgebieten in Betracht, in denen er zu dokumentieren hat. Dabei können auch etwa erforderliche technische Fachkenntnisse mitberücksichtigt werden.

3. Für die Bewertung einer Angestelltentätigkeit nach der früheren Anlage 1 a zum BAT ist es unbeachtlich, ob der Angestellte auf einem Beamtendienstposten eingesetzt und wie dieser im Haushalts- und Stellenplan ausgewiesen ist.

4. "Zusammenhangstätigkeiten" sind solche Tätigkeiten, die auf Grund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung von diesen nicht getrennt werden dürfen, sondern ihnen zuzurechnen sind.

5. Der zweite Halbsatz von § 5 ZPO enthält keinen allgemeinen Rechtsgedanken. Die Vorschrift gilt innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch in der ersten Instanz, nicht.