Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1975, Az.: 3 AZR 148/74
Auskunftspflicht; Früherer Arbeitnehmer; Angaben über neues Erwerbseinkommen; Selbständige unternehmerische Betätigung; Einkommensteuerbescheid; Einsicht in die Bilanz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.02.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 148/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10145
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Siegen - 16.10.1973 - AZ: Ca 262/73
- LAG Hamm - 28.01.1974 - AZ: 2 Sa 832/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 936 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 1246
- NJW 1975, 1247-1248 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der zur Auskunft nach § 74 c Abs. 2 HGB verpflichtete frühere Arbeitnehmer hat in der Regel seine Angaben über sein neues Erwerbseinkommen auf Anforderung zu belegen.
2. Bezieht der Auskunftspflichtige sein Einkommen aus selbständiger unternehmerischer Betätigung, dann genügt er dem Auskunftsanspruch, wenn er anbietet, seinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einsicht in die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung kann jedenfalls dann nicht verlangt werden.