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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.01.1975, Az.: 5 AZR 404/74

Fristlose Kündigung; Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; Annahmeverzug

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.01.1975
Aktenzeichen
5 AZR 404/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 28.06.1974 - 3 Sa 23/74

Fundstellen

  • DB 1975, 1082-1083 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1335-1336 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Teilt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen fristlosen Kündigung mit, daß er krank ist, und wehrt er sich alsdann in einer Klage gegen die Kündigung, so muß er das Ende der Arbeitsunfähigkeit anzeigen und seine Dienste anbieten, wenn er Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers geltend machen will.