Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.01.1975, Az.: 3 AZR 70/74
Ruhegehalt; Beamtenversorgung; Weihnachtszuwendungen; Auslegung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.01.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 70/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10045
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 05.12.1973 - 6 Sa 331/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 1368-1369 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 1854 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Sieht eine Vertragsklausel vor, daß sich Gehalts- und Versorgungsansprüche eines Angestellten in der Höhe nach dem Grundgehalt einer bestimmten beamtenrechtlichen Besoldungsgruppe richten, dann sind auch Weihnachtszuwendungen mit zu berücksichtigen, die an entsprechende Beamte gezahlt werden.
2. Bei der Auslegung eines Vertrages hat der Konsens der Parteien den Vorrang vor der an §§ 133, 157, 242 BGB orientierten normativen Auslegung.