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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.12.1974, Az.: 1 ABR 113/73

Beschlußverfahren; Leitender Angestellter; Negative Feststellungsantrag; Positiver Feststellungsantrag; Kollision; Rechtsschutzinteresse

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.12.1974
Aktenzeichen
1 ABR 113/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10112
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 28.09.1973 - 8 TaBV 16/73

Fundstellen

  • DB 1975, 984
  • DB 1975, 59-60 (Volltext)
  • DB 1975, 889 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Begegnen sich in einem Beschlußverfahren über die Frage, ob ein Arbeitnehmer leitender Angestellter ist, der negative Feststellungsantrag des Betriebsrats mit dem positiven Feststellungsantrag des Angestellten, so entfällt hierdurch nicht das Rechtsschutzinteresse für einen der Anträge.