Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 04.12.1974, Az.: 1 ABR 48/73
Unternehmen mit mehreren Betrieben; Leitender Angestellter; Delegation von Aufgaben; Beteiligungsbefugnis; Betriebsrat; Feststellung der Eigenschaft eines Angestellten als leitender Angestellter
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.12.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 48/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Gießen 11.09.1972 - 2 BV 1/72
- LAG Frankfurt 06.02.1973 - 5 TaBV 34/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1975, 743
- DB 1974, 2404-2405 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1975, 1031-1032 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist zur Klärung der Frage, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972 ist, auch zu prüfen, inwieweit unternehmerische Aufgaben von der Unternehmensleitung selbst wahrgenommen werden oder auf Angestellte des einzelnen Betriebes delegiert worden sind.
2. Zur Beteiligungsbefugnis des Betriebsrates und des Arbeitgebers im Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft eines Angestellten als sog. leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 3 BetrVG 1972.