Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.10.1974, Az.: 1 ABR 72/73
Schulungsveranstaltungen; Bildungsveranstaltungen; Kosten; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.10.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 72/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10042
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 30.08.1973 - 8 TaBV 43/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1975, 698 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Senat sieht keinen Anlaß, von seiner gefestigten Rechtsprechung abzugehen, daß die Kosten von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 vom Arbeitgeber zu tragen sind.
2. Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der abweichenden Auffassungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts über die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn für die Teilnahme von Betriebs- und Personalratsmitgliedern an Schulungsund Bildungsveranstaltungen keinen Anlaß gesehen hat, in § 44 Abs. 1 BPersVG 1974 neben den von dem Dienstherrn zu tragenden Kosten der Personalratstätigkeit ausdrücklich die Schulungskosten zu erwähnen. so kann hieraus nicht hergeleitet werden, der Gesetzgeber habe damit zu erkennen gegeben, daß er die von dem Bundesarbeitsgericht hierzu vertretene Rechtsauffassung nicht teile.