Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.10.1974, Az.: 1 AZR 394/73
Betriebsversammlung; Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt; Teilnehmer einer Betriebsversammlung; Schichtarbeit; Sonntagszuschlag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.10.1974
- Aktenzeichen
- 1 AZR 394/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10004
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 08.06.1973 - 2 Sa 242/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AiB 2001, 715 (amtl. Leitsatz)
- AiB 2001, 716 (amtl. Leitsatz)
- DB 1975, 310-311 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 1972 fingiert für die Teilnehmer an einer Betriebsversammlung einen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Folglich handelt es sich um einen Anspruch "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, der im Urteilsverfahren zu verfolgen ist.
2. Ein in Schichtarbeit eingeteilter Arbeitnehmer, der an einer an einem Sonntag erfolgenden Betriebsversammlung teilnimmt, die in seiner Freischicht durchgeführt wird, hat keinen Anspruch auf den tariflich vorgesehenen Sonntagszuschlag.