Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1974, Az.: 1 AZR 574/73
Zurückverweisung; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Urteilsverfahren; Kosten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.09.1974
- Aktenzeichen
- 1 AZR 574/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10109
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 19.09.1973 - 5 Sa 365/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 17 zu § 37 BetrVG 1972
- DB 1974, 1867 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Hat das Landesarbeitsgericht zwar in der richtigen Verfahrensart entschieden, die Klage jedoch mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, der Kläger prozessiere nicht in der richtigen Verfahrensart, und ist diese Entscheidung mit dem zulässigen Rechtsmittel erfolgreich angefochten, so führt dies zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
2. Entgeltansprüche, die ein Betriebsratsmitglied wegen seiner Teilnahme an einer Schulungs- oder Bildungsveranstaltung geltend macht, sind im Urteilsverfahren zu verfolgen.