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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1974, Az.: 1 AZR 574/73

Zurückverweisung; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Urteilsverfahren; Kosten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.09.1974
Aktenzeichen
1 AZR 574/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10109
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 19.09.1973 - 5 Sa 365/73

Fundstellen

  • AP Nr 17 zu § 37 BetrVG 1972
  • DB 1974, 1867 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Hat das Landesarbeitsgericht zwar in der richtigen Verfahrensart entschieden, die Klage jedoch mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, der Kläger prozessiere nicht in der richtigen Verfahrensart, und ist diese Entscheidung mit dem zulässigen Rechtsmittel erfolgreich angefochten, so führt dies zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.

2. Entgeltansprüche, die ein Betriebsratsmitglied wegen seiner Teilnahme an einer Schulungs- oder Bildungsveranstaltung geltend macht, sind im Urteilsverfahren zu verfolgen.