Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1974, Az.: 4 AZR 515/73

Tarifvertrag; Metallindustrie; Leistungszulage; Tarifliche Lohnsumme; Zeitlohnarbeiter; Lohngruppenbündel; Aufrundungsbestimmungen; Abrundungsbestimmungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.09.1974
Aktenzeichen
4 AZR 515/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 24.07.1973 - 8 Sa 106/73

Fundstellen

  • BAGE 26, 235 - 242
  • DB 1974, 2485-2486 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bestimmt sich eine Leistungszulage nach der tariflichen Lohnsumme der Zeitlohnarbeiter bestimmter Lohngruppen, hat der einzelne Arbeitnehmer keinen Anspruch bei gleichbleibender Leistung; vielmehr richtet sich die Höhe der Leistungszulage des einzelnen Arbeitnehmers nach seinem Anteil an der Gesamtleistung des Lohngruppenbündels.

2. Tariflich nicht gestattete Auf- und Abrundungsbestimmungen können betrieblich nicht vorgesehen werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Abrundungsbeträge größer sein können als die Aufrundungsbeträge.