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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.07.1974, Az.: 4 AZR 491/73

Dienststätte; Begriff; Definition; Dienstgang; Außendienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.07.1974
Aktenzeichen
4 AZR 491/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 17.08.1973 - 3 Sa 58/73

Fundstellen

  • DB 1975, 112 (amtl. Leitsatz)
  • RiA 1974, 197

Amtlicher Leitsatz

1. "Dienststätte" im Sinne des BRKG ist die Stelle, an der der Bedienstete in der Regel seinen Dienst zu verrichten hat.

2. Ein "Dienstgang" im Sinne von § 2 Abs. 3 BRKG liegt vor, wenn ein Bediensteter, ohne seinen Dienstort zu verlassen, sich außerhalb seiner ständigen "Dienststätte" zur Erledigung von Dienstgeschäften befindet.

3. "Außendienst" nach den AV ADE ist derjenige Dienst, den ein Bediensteter ohne Rücksicht auf Art und Beschaffenheit der Örtlichkeit außerhalb seiner jeweiligen "Dienststätte" zu verrichten hat.