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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.06.1974, Az.: 3 AZR 456/73

Lohnsteuererstattungsanspruch; Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; Auftragsrecht; Ausschlußfrist; Geltendmachen von Ansprüchen; Personalrat; Vertreter; Empfangsbote

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.06.1974
Aktenzeichen
3 AZR 456/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 12.07.1973 - 4 Sa 284/73

Fundstellen

  • BAGE 26, 187 - 193
  • DB 1974, 2210-2211 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 79-80 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; sie sind durch die Vorschriften des Auftragsrechts konkretisiert, insbesondere durch § 670 BGB.

2. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer werden von der Ausschlußfrist des § 72 MTB II erfaßt. Die gegenteilige Rechtsprechung in BAG 6, 52 und AP Nr. 4 zu § 670 BGB wird aufgegeben.

3. Unterrichtet der Arbeitgeber den Personalrat davon, daß er gegen bestimmte Arbeitnehmer Lohnsteuererstattungsansprüche geltend machen werde, so ist das solange kein "Geltendmachen von Ansprüchen" im Sinne des § 72 MTB II, wie der Personalrat nicht Vertreter oder Empfangsbote der betreffenden Arbeitnehmer ist.