Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.05.1974, Az.: 3 AZR 182/74
Streitwertrevision; Offenkundigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.05.1974
- Aktenzeichen
- 3 AZR 182/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10157
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 01.03.1974 - 13 Sa 387/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision
- DB 1974, 2264 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist oder ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Revisionsgrenze überschreitet, ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist; nicht zu berücksichtigen sind Wertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind.