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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.05.1974, Az.: 1 ABR 60/73

Jugendvertreter; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Themen der Schulung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1974
Aktenzeichen
1 ABR 60/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 23.07.1973 - 1 TaBV 4/73

Fundstellen

  • DB 1974, 1772-1773 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1975, 446-448 (Urteilsbesprechung von Frank Teichmüller)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung insgesamt unter § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 fällt, die teils für die Arbeit der Jugendvertretung erforderliche, teils geeignete Kenntnisse vermittelt, ist ausschlaggebend, welche Themen der Schulung das Gepräge geben.

2. Eine teilweise Bejahung einer Schulung als erforderlich für die Tätigkeit eines Jugendvertreters kommt nur dann in Betracht, wenn die unterschiedlichen Themen so klar voneinander abgegrenzt sind, daß ein zeitweiser Besuch der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen möglich und sinnvoll ist.