Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.04.1974, Az.: 1 ABR 36/73
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Wekmietwohnungen; Zuweisung einer Wohnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.04.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 36/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10193
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Lörrach 01.08.1972 - 2 BV 5/72
- LAG Stuttgart 18.04.1973 - 8 TaBV 2/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 26, 142 - 149
- DB 1974, 973 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1974, 1627-1628 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 1672 (amtl. Leitsatz) "hier: bei Zuweisung einer Werkswohnung an einen leitenden Angestellten"
Amtlicher Leitsatz
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.