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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.04.1974, Az.: 1 ABR 36/73

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Wekmietwohnungen; Zuweisung einer Wohnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.04.1974
Aktenzeichen
1 ABR 36/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lörrach 01.08.1972 - 2 BV 5/72
LAG Stuttgart 18.04.1973 - 8 TaBV 2/72

Fundstellen

  • BAGE 26, 142 - 149
  • DB 1974, 973 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1627-1628 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1672 (amtl. Leitsatz) "hier: bei Zuweisung einer Werkswohnung an einen leitenden Angestellten"

Amtlicher Leitsatz

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.