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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.03.1974, Az.: 2 AZR 90/73

Parteivernehmung; Rücknahme eines Antrages; Widerruf der Rücknahme; Verzicht auf Zeugen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.03.1974
Aktenzeichen
2 AZR 90/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1974, 982
  • NJW 1974, 1349-1350 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Rücknahme eines Antrages auf Parteivernehmung nach ZPO § 445 kann ebenso widerrufen werden wie der Verzicht auf einen Zeugen nach ZPO § 399.