Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.01.1974, Az.: 1 ABR 41/73
Tätigkeit; Betriebsrat; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.01.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 41/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10187
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 02.05.1973 - 2 BVTa 5/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 25, 482 - 491
- DB 1974, 293 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1974, 1292-1294 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Begriff der "Tätigkeit" des Betriebsrats i. S. des § 40 Abs. 1 BetrVG 1972 umfaßt auch die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 a. a. O..
2. Führen Gewerkschaften als Veranstaltungsträger Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 durch, so handeln sie nicht in ihrer allgemeinen Koalitionseigenschaft, sondern auf Grund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion. Deshalb müssen die behandelten Themen auf das für Betriebsratsmitglieder zur Durchführung ihres Amtes erforderliche Wissen und Können ausgerichtet sein.