Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1974, Az.: 3 AZR 488/72
Bewerbung; Probefahrt mit Möbelwagen; Grobe Fahrlässigkeit; Schaden durch unsachgemäße Fahrweise; Haftung des Bewerbers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.01.1974
- Aktenzeichen
- 3 AZR 488/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.09.1972 - 10 Sa 552/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 779-780 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1974, 1137
Amtlicher Leitsatz
Wer anläßlich seiner Bewerbung um die Stelle eines Möbelwagenfahrers eine Probefahrt mit einem Möbelwagen unternimmt, obwohl er fast zehn Jahre keine LKW mehr gefahren hat, und seine fehlende Fahrpraxis verschweigt, handelt grob fahrlässig; wenn bei der Probefahrt infolge unsachgerechter Fahrweise des Bewerbers am Möbelwagen ein Schaden entsteht, muß der Bewerber diesen voll ersetzen.